Stiftungsversammlung
Die Stiftungsversammlung ist zuständig für:
- Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl zum Stiftungsrat;
- Entgegennahme des Berichts des Stiftungsrats;
- Entgegennahme und Erörterung des Berichts des Vorstands über das abgelaufene Geschäftsjahr und das laufende Geschäftsjahr einschließlich der beabsichtigten strategischen Ausrichtung;
- Zustimmung zu Beschlüssen des Stiftungsrats über Satzungsänderungen und Auflösung der Stiftung;
- Beratung und Beschlussfassung über Gegenstände, die der Stiftungsrat ihr unterbreitet.