Stiftungsversammlung

Die Stiftungsversammlung ist zuständig für:

  • Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl zum Stiftungsrat;
  • Entgegennahme des Berichts des Stiftungsrats;
  • Entgegennahme und Erörterung des Berichts des Vorstands über das abgelaufene Geschäftsjahr und das laufende Geschäftsjahr einschließlich der beabsichtigten strategischen Ausrichtung;
  • Zustimmung zu Beschlüssen des Stiftungsrats über Satzungsänderungen und Auflösung der Stiftung;
  • Beratung und Beschlussfassung über Gegenstände, die der Stiftungsrat ihr unterbreitet.

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