Gegenwärtig können die Ausbildungskosten im ersten Ausbildungsjahr vollständig und im zweiten Ausbildungsjahr abzüglich eines von der Ausbildungsvergütung unabhängigen Wertschöpfungsanteils refinanziert werden. Über den Pflegeausbildungsfonds werden jedoch nur die „Mehrkosten der Ausbildungsvergütung“ finanziert. Dies ist der Teil der Ausbildungsvergütung, dem keine verwertbare Arbeitsleistung des Azubis (Wertschöpfung) entgegensteht. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr erbringen Azubis eine Wertschöpfung, die nicht über den Pflegeausbildungsfonds finanziert wird. Zur Ermittlung dieser Wertschöpfung werden Azubis in ambulanten Pflegediensten im Verhältnis von 14 zu 1 auf die Stelle einer examinierten Pflegefachkraft angerechnet.
Durch diese Einrechnung der Auszubildenden in das vorhandene Personal werde die grundsätzliche Belastung in der Pflege angesichts des real vorhandenen Pflegenotstandes noch zusätzlich erhöht. Deshalb fordert der Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) , dass der Fokus in der Ausbildung nicht länger auf der auf der Wertschöpfung liegen darf. Der DEVAP plädiert für die Nichtanrechnung von Auszubildenden auch im 2. und 3. Ausbildungsjahr und für die Refinanzierung der Ausbildungskosten. Der DEVAP) fordert die Abschaffung des Wertschöpfungsanteils für Auszubildende gem. § 27 Abs. 2 Pflegeberufegesetz (PflBG) auch für das 2. und 3. Ausbildungsjahr und die vollständige Refinanzierung der Ausbildungskosten.
Hier das Positionspapier im Wortlaut:
Fokus darf in der Ausbildung nicht auf der Wertschöpfung liegen
DEVAP plädiert für Nichtanrechnung von Auszubildenden auch im 2. und 3. Ausbildungsjahr und Refinanzierung der Ausbildungskosten
Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) fordert die Abschaffung des Wertschöpfungsanteils für Auszubildende gem. § 27 Abs. 2 Pflegeberufegesetz (PflBG) auch für das 2. und 3. Ausbildungsjahr und die vollständige Refinanzierung der Ausbildungskosten:
„Die Anrechnung der Auszubildenden auf die Personalschlüssel sollte nicht nur für das erste Ausbildungsjahr ausgesetzt werden, sondern – vor allem aufgrund der umfangreichen Praxiseinsätze bei anderen Trägern bzw. der fehlenden Möglichkeit im ambulanten Bereich Auszubildende allein einzusetzen - auch für das 2. und 3. Jahr“, so Wilfried Wesemann, Vorstandsvorsitzender des DEVAP. „Wir brauchen eine entsprechende gesetzliche Regelung im Pflegeberufegesetz und eine garantierte Refinanzierung der Ausbildungskosten, damit diese nicht auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden.“
Durch die Schutzvorschrift in § 18 Abs. 2 PflBG wird zugunsten der Auszubildenden sichergestellt, dass ihnen nur Verrichtungen übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und dem individuellen Ausbildungsstand sowie den jeweiligen physischen und psychischen Kräften entsprechen. Dadurch soll auch verhindert werden, dass die Auszubildenden lediglich als Arbeitskräfte eingesetzt werden. Eine Berechnung von Wertschöpfungsanteilen steht diesem Ziel entgegen.
„Vor allem im ambulanten Bereich kann nicht von einer Wertschöpfung ausgegangen werden, weil Auszubildende auch im 2. Ausbildungsjahr keine eigenverantwortlichen Touren durchführen können.“, so Wesemann weiter. „Sie lernen und werden begleitet. Sie sind zudem weitgehend in den Fremdpraktika und nicht beim Träger der praktischen Ausbildung. Sie fahren für diesen also keine selbständigen Touren.“
Die Ausbildungsumlagen steigen zudem kontinuierlich an, so dass hier zumindest eine Begrenzung in Höhe und Zahlungsdauer – wie auch beim Eigenanteil für pflegebedingte Kosten im Eckpunktepapier von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgesehen - erforderlich ist, um die Pflegebedürftigen nicht zusätzlich zu belasten. „Da eine deutliche Ausweitung der Ausbildungskapazitäten um 10 % politischer Wille ist, wäre eine vollständige Refinanzierung der Ausbildungskosten durch die Pflegeversicherung letztlich der richtige Weg, um die Ausbildung von Pflegefachkräften langfristig zu fördern.“, so Wesemann.
„Die Belastung ist in der Pflege sehr hoch. Durch Einrechnung der Auszubildenden in das vorhandene Personal erhöhen wir diese Belastung zusätzlich.“, führt Wesemann abschließend aus. „Eine verbesserte Personalausstattung ist politischer Wille, so steht es in dem Bericht der Konzertierten Aktion Pflege (KAP). Es sollte letztlich verhindert werden, dass die Ausbildungsbereitschaft gesenkt wird, weil die Träger durch die Anrechnung auf die Fachkräfte auf Ausbildungskosten sitzen bleiben bzw. der Arbeitsdruck auf die begleitenden Pflegefachpersonen durch den Wertschöpfungsanteil erhöht wird.
Der DEVAP weist auch in seinem “Strategiepapier DEVAP Altenarbeit und Pflege 2021 bis 2025“ auf die Problematik hin und setzt sich für eine entsprechende gesetzliche Regelung ein, um die Pflegeausbildung attraktiver zu machen.