Benefits & Vergütung
- Monatliche Leistungen
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- Vergütung nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Württemberg (AVR-Wü) in Anlehnung an den öffentlichen Dienst (TVöD)
- 39 Stunden/Woche
- Transparente tarifliche Eingruppierung
- Zuverlässige Gehaltszahlung
- Jährliche Leistungen
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- Jahressonderzahlung im November und Leistungsentgelt im Januar
- Arbeitszeit & Arbeitszeitmodelle
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- Zeitzuschläge nach Tarif (Nacht, Wochenende, Feiertag…)
- Abbau von Mehrarbeit durch Freizeitausgleich oder Auszahlung
- Teilzeitmodelle
- Rahmendienstplan (in der Einführungsphase)
- Geteilte Führungsstellen (Jobsharing)
- (Zusatz-)Urlaub & Freistellung
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- 30 Tage Urlaub
- ggf. Zusatzurlaub für Nacht-, Wechselschicht- und Schichtarbeit
- Arbeitsbefreiung z.B. für Geburt eines Kindes, 25-jähriges und 40-jähriges Jubiläum, schwere Erkrankung eines Angehörigen etc.
- Arbeitsfrei am 24. und 31. Dezember, soweit es betriebliche bzw. dienstliche Verhältnisse zulassen
- Sozialleistungen & Altersvorsorge
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- Betriebliche Altersvorsorge (Zusatzversorgungskasse; Zeiten von Vorarbeitgebern aus dem TVöD können angerechnet werden)
- Zusätzliche freiwillige Entgeltumwandlung bei der ZVK oder Allianz möglich
- Entgeltfortzahlung bei Krankheit, darüber hinaus Krankengeldzuschuss je nach Beschäftigungszeit
- Arbeitgeberzuschuss für vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 6,65 € (bei Vollzeit), für Azubis 13,29 €
- Sonstige Leistungen & Zahlungen
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- Regelmäßige Tariferhöhungen
- Gehaltsentwicklung über Stufenaufstiege gemäß Tarifvertrag
- Jubiläumszuwendungen
- Solider Arbeitgeber
- Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten
- Abschlussprämie für erfolgreich abgeschlossene Ausbildung
- VVS-Firmenticket; monatlicher Zuschuss von 10 € durch die Samariterstiftung und 10 % durch die VVS
Die ausführliche Fassung der Arbeitsvertragsrichtlinien Württemberg (AVR-Wü) finden Sie hier.
- Mitarbeiter- & Führungskräfteentwicklung
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Vereinbarkeit von Beruf & Familie